Rechtsprechung
BGH, 06.04.2017 - IX ZB 23/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung bei Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeter Masseverbindlichkeiten - IWW
§ 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten für die Ermittlung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung
- rewis.io
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung bei Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeter Masseverbindlichkeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 2
Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten für die Ermittlung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - datenbank.nwb.de
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung bei Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeter Masseverbindlichkeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachlaufende Verbindlichkeiten des Eröffnungsverfahrens - und die Insolvenzverwaltervergütung
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 19.02.2015 - G1 IN 1429/11
- LG Karlsruhe, 18.03.2016 - 11 T 280/15
- BGH, 06.04.2017 - IX ZB 23/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des …
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - IX ZB 23/16
Wie der Senat mit Beschluss vom 2. März 2017 (IX ZB 90/15, zVb) entschieden hat, ist in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des im eröffneten Verfahren tätigen Insolvenzverwalters nur der Überschuss einzubeziehen, der durch die Fortführung des Betriebs des Schuldners im Eröffnungsverfahren erzielt worden ist.
- AG Potsdam, 02.12.2019 - 35 IN 200/00
Zur Bestimmung der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage für die …
Insoweit setzt der Insolvenzverwalter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend der Entscheidungen BGH, Beschl. v. 02.03.2017 - IX ZB 90/15 und BGH, Beschl. v. 06.04.2017 - IX ZB 23/16, um, wonach im Eröffnungsverfahren begründete, aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichene Masseverbindlichkeiten regelmäßig vom Wert der Insolvenzmasse abzuziehen sind.